Steuerrecht
Die Kernkompetenz unserer Anwaltssozietät liegt im Insolvenzrecht. Dafür sind wir bundesweit bekannt.
Weniger bekannt ist, dass die Insolvenz eines Unternehmens oder einer Gesellschaft unweigerlich Folgen steuerlicher und abgabenrechtlicher Art hat. Meist sind es unangenehme Folgen, sei es für den Unternehmer oder die Gesellschafter, sei es für die Geschäftsführer oder gar für Gläubiger. In diesem haftungsträchtigen Überschneidungsbereich von Insolvenzrecht und Steuerrecht helfen, beraten, gestalten und verteidigen wir engagiert im Interesse der Betroffenen. Dabei stützen wir uns einmal auf eine wirtschaftlich-analytische Durchdringung der oftmals komplexen steuerlichen, rechtlichen, ökonomischen und psychologischen Sachverhalte, zum anderen auf unsere jahrelangen praktischen Erfahrungen in Bereichen, über die in einschlägigen Lehrbüchern und Kommentaren noch wenig oder gar nichts zu finden ist.
Einige Stichwörter dazu sind:
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung von Geschäftsführern
- Umsatzsteuerhaftung von - oftmals ganz und gar überraschten - Gläubigern, denen Sicherheiten und Forderungen des später insolventen Unternehmens abgetreten wurden
- Zivil- und strafrechtliche Haftung wegen angeblichen Sozialversicherungsbetrugs (z. B. Vorenthalten von Krankenkassenbeiträgen)
- Steuerliche Organschaftsverbindlichkeiten in Unternehmens- oder Konzernstrukturen
und viele ähnliche Probleme mehr, die sich im insolvenz- und steuerrechtlichen Grenzbereich ergeben.

