WELLENSIEK Rechtsanwalt
Rechtsanwalt / Anwaltskanzlei

Insolvenzrecht


Insolvenzverwaltung

Über 15 Anwälte unserer Sozietät sind bundesweit als Insolvenzverwalter, Treuhänder oder Gutachter in Insolvenzverfahren tätig. Gerade bei der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen entspricht es unserer Kanzlei-Philosophie, den Geschäftsbetrieb der Unternehmen auch im Insolvenzverfahren nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten und hierdurch die Sanierungschancen im Sinne aller Beteiligten zu verbessern. Hierzu greifen unsere Insolvenzverwalter nicht nur auf das klassische Mittel der „übertragenden Sanierung“ zurück, sondern erarbeiten in geeigneten Fällen auch Insolvenzpläne zum Erhalt der Unternehmen.


Beratung und Vertretung von Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte)

Das Insolvenzrecht macht Geschäftsführern und Vorständen gerade in der Krise ihrer Unternehmen vielfältige Vorgaben. Vor diesem Hintergrund beraten die Anwälte unserer Kanzlei Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen im Bereich des Insolvenzrechts. Gerade Gesellschafts-Organe sind im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen oder Insolvenzen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Das insolvenzrechtliche Beratungsspektrum unserer Partnerschaft reicht daher von der anwaltlichen Hilfe zur Insolvenzvermeidung über die Beratung im Vorfeld der Insolvenz bis hin zur Begleitung während laufender Insolvenzverfahren. Hiermit verbunden ist auch die (gerichtliche und außergerichtliche) Vertretung bei der Abwehr von zivil- oder strafrechtlichen Inanspruchnahmen von Geschäftsführern im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren.


Beratung und Vertretung von Gläubigern

Wir vertreten auch Gläubiger in ihrem Bemühen, Risiken und Schäden, die bei Insolvenzen eintreten, zu verringern oder ganz zu vermeiden. Hier gilt es, die rechtlichen Möglichkeiten des Insolvenzrechts zu nutzen und den Gläubigerrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Dank ihrer langjährigen Erfahrung verfügt die Kanzlei über die nötigen Praxiskenntnisse, um in Verhandlungen oder auch Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern das wirtschaftliche Ergebnis für die Gläubiger möglichst optimal zu gestalten (Begleitung der Sicherheitenverwertung, Verwertungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter, Durchsetzung verfahrensrechtlicher Gläubigerrechte etc.).


Begleitung von Sanierungen und Unternehmenskäufen

Beim Kauf von Unternehmen „aus der Insolvenz“ sind verschiedene insolvenzrechtliche Besonderheiten zu beachten. Gleichzeitig können aber auch Erleichterungen genutzt werden die die Insolvenzordnung für Sanierungen bietet. Wir vertreten deshalb regelmäßig Mandanten bei den Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und leisten Unterstützung, wenn Übernahmekonzepte erarbeitet werden sollen. Gerade beim „Unternehmenskauf aus der Krise" ist es erforderlich, die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Insolvenzverwalters zu kennen, damit einerseits den Besonderheiten der Insolvenzordnung Rechnung getragen und andererseits ein möglichst optimales wirtschaftliches Ergebnis für den Unternehmenserwerber erreicht werden kann. Durch die langjährige praktische Erfahrung unserer Anwälte als Insolvenzverwalter ist gewährleistet, dass die Besonderheiten und Vorteile eines Unternehmenskaufs aus der Insolvenz mit den richtigen Schwerpunkten beachtet und genutzt werden.


Der aus den USA stammende Insolvenzplan hat sich inzwischen auch in Deutschland etabliert. Wir beraten daher Unternehmen und potentielle Investoren bei der Erstellung von Insolvenzplänen.


Internationales Insolvenzrecht

Aufgrund der Europäischen Insolvenzverordnung gilt es gerade bei Insolvenzen multinationaler Unternehmen auch für Gläubiger in Deutschland, die Besonderheiten des internationalen Insolvenzrechts zu beachten. Auch in diesem Bereich vertreten und beraten die Spezialisten unserer Kanzlei vor allem Gläubiger, die ihre Rechte durchsetzen wollen.


Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren

Das gesamte Spektrum des Insolvenzrechts wird von uns selbstverständlich auch im Rahmen der prozessualen Vertretung unserer Mandanten abgedeckt. So unterstützen und vertreten wir die Beteiligten eines Insolvenzverfahrens (z. B. Banken, Warenlieferanten, Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände, Arbeitnehmer etc.) im Zusammenhang mit Prozessen im Bereich Insolvenzanfechtung, Eigenkapitalersatz, Organhaftung, Feststellungen von Forderungen zur Insolvenztabelle, Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten etc.

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