Erbrecht
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten in erbrechtlichen Fragen. Sie gestalten Erbverträge, Testamente und Vermächtnisse. Oberstes Ziel ist dabei die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und Reduzierung der Kosten.
Zu unseren Schwerpunkten gehören unter anderem auch die Regelung einer steueroptimalen Unternehmensnachfolge, die Gründung von Stiftungen sowie die Testamentsvollstreckung. Durch juristisch einwandfreie Arbeit soll späterer Streit vermieden werden.
Die komplexe Materie macht anwaltliche Hilfe unerlässlich. Oft genügt schon eine Beratung, um die Rechtslage zu klären oder ein Prozessrisiko mit seinen Folgekosten abzuschätzen. Soweit gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermieden werden können, vertreten wir die Mandanten in allen Instanzen vor Gericht.
Neben unserer traditionellen Tätigkeit als Treuhänder (Insolvensmasse / privatrechtliche Treuhand) werden Partner der Sozietät auch zu Nachlassverwaltern bestellt. Diese Tätigkeit ergänzt unsere umfassende vermögensrechtliche Beratung bzw. Betreuung im Erbrecht.
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