Bankrecht / Kreditrecht / Kreditsicherungsrecht / Kapitalanlagerecht
Wir beraten Banken, Unternehmen und sonstige Kreditnehmer in allen Bereichen des Bankrechts und in sonstigen finanz- und kreditrechtlichen Fragen.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei - neben der vertraglichen Gestaltung von Kredit- und Darlehensverträgen in besonders gelagerten Fällen - die anwaltliche Begleitung bei der Entwicklung insbes. von Kreditsicherheitsverträgen. Dabei erfordert spezielles Augenmerk oftmals die Vertragsgestaltung in der Krise des Kreditnehmers bzw. Sicherungsgebers. Hier bildet unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Insolvenzverwaltung die Grundlage für kompetente und qualifizierte Leistungen.
Groß- und Spezialfinanzierungen machen besondere anwaltliche Beratung notwendig, die wir auch bis zur Abwicklung sicherstellen, denn erfahrungsgemäß haben Fehler in der Konzeption gravierende negative Konsequenzen zur Folge, die sich später selten noch heilen lassen.
Zunehmende Bedeutung haben im Kreditgeschäft die Einwendungen erlangt, die sich auf kreditfinanzierte Geschäfte beziehen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Immobilienfinanzierungen und der Erwerb kreditfinanzierter Beteiligungen an geschlossenen Fonds jedweder Art. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten.
Fachliche Kompetenz und individuelle Beratung, sowie die fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit mit Spezialisten aus dem Steuer- Gesellschafts- und Insolvenzrecht sind aus unserer Sicht Grundvoraussetzung für interessengerechte Lösungen und Verhandlungserfolge. Hierbei stehen Ihnen auch anwaltliche Kollegen unseres Hauses zur Verfügung, die jahrzehntelange Erfahrungen als Banker und Internakenntnisse aus Kreditinstituten haben und damit Garant für interessengrechte Lösungen sind.
Schließlich beraten wir auch Kreditinstitute und Unternehmen, die der Finanzaufsicht unterliegen, bei bankaufsichtsrechtlichen Fragen aller Art.

