Arbeitsrecht
Unser Leistungsspektrum umfaßt das gesamte Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Wir beraten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit den Mandanten Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten.
Untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit ist das Auftreten vor Gericht in allen Instanzen. Wir vertreten Firmen bei Personalabbaumaßnahmen, Massenentlassungen ebenso wie einzelne Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen.
Bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan können unsere Mandanten auf unsere umfangreiche Erfahrung bauen. Wir helfen seit Jahren bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Reorganisationen.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört ferner die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie deren Überprüfung im Einzelfall. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten kompetent in Vorstand- und Geschäftsführerangelegenheiten sowie bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
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